Prävention von (sexualisierter) Gewalt
in der Ev. Erwachsenenbildung
im Ev. Kirchenkreisverband Herford, Lübbecke, Minden und Vlotho
Für die Erwachsenenbildung gilt das Schutzkonzept der vier Kirchenkreise Herford, Minden, Lübbecke und Vlotho:
Rahmenschutzkonzept zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt
Ebenso achten wir das Rahmenschutzkonzept der Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e. V. (eEFB):
Präventionskonzept zum Schutz vor (sekualisierter) Gewalt
Damit nimmt die Erwachsenenbildung im Ev. Kirchenkreisverband Herford, Lübbecke, Minden und Vlotho als Regionalstelle der eEFB ihre Verantwortung zur Prävention sexualisierter und anderer Formen von Gewalt wahr. Sie orientiert sich dabei an dem Kirchengesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG). Die Prävention anderer Formen von Gewalt, welche z. B. in Form von Rassismus und Diskriminierung ihren Ausdruck finden, nehmen wir ebenfalls ernst. Wir dulden keinen Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen, hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen, Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen und anderen Erwachsenen sowie andere Formen von Gewalt. Wir verpflichten uns zu besonderer und verstärkter Aufmerksamkeit und zur konsequenten Einnahme der Betroffenenperspektive.
Im Rahmen des für uns gültigen Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt beschränken wir uns vorrangig auf den Schutz von Kindern, Jugendlichen, hilfe- und unterstützungsbedürftigen Menschen, Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen und anderen Erwachsenen vor Formen sexualisierter Gewalt in unserem Wirkungskreis. Darüber hinaus fördern und unterstützen wir eine weitergehende Sensibilisierung und Schutz vor allen anderen Formen von Gewalt, Diskriminierung und Rassismus. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Unsere Gruppenleitungen verpflichten sich im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung der eEFB zu einem respektvollen, wertschätzenden und grenzachtenden Umgang.
Für Fälle sexualisierter Gewalt besteht nach KGSsG eine Meldepflicht. Die Meldestelle ist telefonisch zu erreichen unter 0521 594 381.
Sollten Sie selbst von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Umfeld betroffen sein, unterstützen wir Sie.
Ansprechstelle für Betroffene in der Evangelischen Kirche von Westfalen ist zurzeit Pfarrerin Dr. Britta Jüngst. Sie erreichen Sie telefonisch unter 0521 594 208 und per E-Mail unter britta.juengst@ekvw.de.
Die Ansprechstelle berät, vermittelt Hilfen, fördert die Aufklärung und tritt für die Ansprüche der Betroffenen ein. Dabei werden ihre Anliegen vertraulich behandelt und Gespräche unter dem Seelsorgegeheimnis sind möglich.
Darüber hinaus können sich Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche an die zentrale Anlaufstelle.help wenden. Sie erhalten dort Informationen über kirchliche, diakonische oder unabhängige Beratungsangebote.
Wenn Sie sich nicht an kirchliche Strukturen wenden wollen, finden Sie Unterstützung beim Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch.